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Aufrufe zur Kleinprojekteförderung 2024 im Elbe-Röder-Dreieck gestartet

Der Verein Elbe-Röder-Dreieck e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner neuen LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2023 – 2027 (LES) zur Einreichung von Kleinprojekten im Bereich Dorfentwicklung auf. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen.
Unserer Region stehen dafür insgesamt 110.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.
Durchgeführt werden zwei Aufrufe zur Umsetzung des LEADER-Ziels 2: Sicherung einer hohen Wohn- und Lebensqualität durch den Erhalt und die innovative Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge sowie differenzierter Wohnangebote im Bestand.

Aufruf 01-2024-RB mit einem Budget von 55.000 Euro für Kommunen:
  Aufruf 01-2024-RB vom 29.04.2024
 Kleinprojektantrag zum Aufruf 01-2024-RB vom 29.04.2024 (ausfüllbare pdf)

Aufruf 02-2024-RB mit einem Budget von 55.000 Euro für Vereine und Kirchgemeinden:
Aufruf 02-2024-RB vom 29.04.2024
 Kleinprojektantrag zum Aufruf Nr. 02-2024-RB vom 29.04.2024 (ausfüllbare pdf).

Antragsteller können einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 80 Prozent erhalten, Vereine und Kirchgemeinden jedoch maximal 10.000 Euro.
Die Kleinprojektanträge zu den Aufrufen müssen bis zum 15.05.2024 beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Kleinprojekte wird vom Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck anhand von Auswahlkriterien für die Kleinprojekteförderung getroffen. Die entsprechende Koordinierungskreissitzung zur Projektauswahl findet am 06.06.2024 statt.
Umsetzungszeitraum für die Projekte ist vom 10.06.2024 bis 31.10.2024. Die Antragsteller müssen die Projekte zunächst vorfinanzieren. Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt bis Ende 2024.
Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen Frau Schober unter Tel.: 035265 / 51270 oder per Mail: rm@elbe-roeder.de zur Verfügung.