Vom 29.04.2024 bis 15.05.2024 liefen zwei Aufrufe zur Einreichung von Kleinprojekten im Bereich Dorfentwicklung.
Vom 15.06. bis 18.06.2024 lief ein zusätzlicher Aufruf für die Restmittel.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen.
Unserer Region standen dafür in diesem Jahr insgesamt 110.000 Euro Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung.
Durchgeführt wurden drei Aufrufe zur Umsetzung des LEADER-Ziels 2 unserer neuen LEADER-Entwicklungsstrategie
Elbe-Röder-Dreieck 2023 – 2027 („Sicherung einer hohen Wohn- und Lebensqualität durch den Erhalt
und die innovative Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge“):
Aufruf 01-2024-RB mit einem Budget von 55.000 Euro für Kommunen
Aufruf 02-2024-RB mit einem Budget von 55.000 Euro für Vereine und Kirchgemeinden
Aufruf 03-2024-RB mit dem Restbudget von 3690,72 Euro für Vereine und Kirchgemeinden
Für den Aufruf 1 wurden 7 Anträge aus 6 Kommunen des Elbe-Röder-Dreiecks eingereicht.
Von Vereinen bzw. Kirchgemeinden gingen 20 Projektanträge für den Aufruf 2 beim Regionalmanagement ein.
Die Auswahl der geförderten Kleinprojekte hat unser Koordinierungskreis am 06.06.2024 vorgenommen.
Zur Förderung ausgewählt wurden alle 7 Kleinprojekte der Kommunen sowie 9 Kleinprojekte von Vereinen und Kirchgemeinden.
Aufruf 01-2024-RB – Kommunen
Aufruf 02-2024-RB – Vereine und Kirchgemeinden
Aufruf 03-2024-RB – Vereine und Kirchgemeinden
Der Umsetzungszeitraum für die Kleinprojekte läuft bis zum 31.10.2024.
Der Elbe-Röder-Dreieck e.V. als Lokale Aktionsgruppe (LAG) kontrolliert dabei die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel.
Der späteste Abrechnungstermin für die Kleinprojekte bei der LAG ist der 15.11.2024.
Download:
Auszahlungsantrag für Projektträger
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