Jährlich stehen im Elbe-Röder-Dreieck 150.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten von Kommunen, Vereinen und Kirchgemeinden zur Verfügung.
Ziele der Kleinprojekteförderung sind vor allem die Erhaltung und Unterstützung des Vereinslebens und des Ehrenamtes.
Anträge können beispielsweise gestellt werden für:
► die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich von Vereinsanlagen
► die Ausstattung von Vereinsräumen
► die Anschaffung von PC-Technik und Maschinen oder
► die Gestaltung von Ausstellungen.
Antragsteller können einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 80 Prozent erhalten.