Für die zweite Einreichungsrunde zur LEADER-Förderung im Jahr 2025 steht ein Fördermittelbudget in Höhe von insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung. Das Fördermittelbudget ist auf sieben Vorhabenaufrufe in den folgenden Handlungsfeldern verteilt:
1) Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität: 300.000 Euro (Aufruf 08-2025)
2) Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit: 60.000 Euro (Aufruf 09-2025)
3) Handlungsfeld Tourismus und Naherholung: 120.000 Euro (Aufruf 10-2025)
4) Handlungsfeld Bilden: 20.000 Euro (Aufruf 11-2025)
5) Handlungsfeld Wohnen: 160.000 Euro (Aufruf 12-2025)
6) Handlungsfeld Natur und Umwelt: 40.000 Euro (Aufruf 13-2025)
7) Handlungsfeld Aquakultur und Fischerei: 50.000 Euro (Aufruf 14-2025).
Die sieben Vorhabenaufrufe laufen bis zum 18.08.2025 und richten sich vor allem an Antragsteller, die bis zum Einreichungstermin alle notwendigen Voraussetzungen, z.B. Vorliegen von Planungsunterlagen bzw. Baugenehmigung sowie abgesicherte Gesamtfinanzierung, erfüllen.
Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Vorhaben wird vom Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck anhand von Auswahlkriterien getroffen. Die entsprechende Koordinierungskreissitzung zur Vorhabenauswahl ist für den 25.09.2025 geplant. Im Anschluss daran muss der Antrag auf Förderung mit der positiven Auswahlentscheidung des Koordinierungskreises bis zum 30.11.2025 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden (Online-Verfahren).
Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen Anja Schober vom Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck unter Tel.: 035265 / 51270 oder per Mail: rmelbe-roeder.de zur Verfügung.
Wichtige Dokumente:
• Allgemeine Festlegungen
• Übersicht LEADER-Förderung
• Auswahlkriterien
Antragsformulare:
• Vorhabenvorschlag zur Förderrichtlinie LEADER: ausfüllbare Pdf-Datei
nur für Handlungsfeld Wohnen:
• Leitfaden regionale Baukultur: ausfüllbare Pdf-Datei
• Kriterien Barriereabbau: ausfüllbare Pdf-Datei
Das Archiv mit allen Aufrufen zur Einreichung von Fördervorhaben seit 2017 finden Sie HIER.