Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck
Elbe-Röder-Dreieck  >  Aktuelles  >  Neuigkeiten  >  

Antragstellung für Kleinprojekte wieder möglich

Seit 29.04.2024 können wieder Fördermittel beantragt werden

Seit 29.04.2024 können Kommunen, Vereine und Kirchgemeinden wieder Fördermittel für Kleinprojekte mit Gesamtkosten von max. 20.000 Euro beantragen und einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent erhalten.
Anträge können beispielsweise gestellt werden für:
- die Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen
- die Erhaltung und den Ausbau von dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen
- die Erhaltung und den Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Vereinsanlagen
- die Ausstattung von Vereinsräumen
- die Anschaffung von PC-Technik und Maschinen oder
- die Gestaltung von Ausstellungen.
Die Kleinprojektanträge müssen bis zum 15.05.2024 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Kleinprojekte trifft der Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck.
Umsetzungszeitraum für die Kleinprojekte ist vom 10.06.2024 bis 31.10.2024. Die Antragsteller müssen die Kleinprojekte zunächst vorfinanzieren. Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt bis Ende 2024.
Die Aufrufe und Antragsformulare finden Sie HIER ab 29.04.2024.

Für Rückfragen und Beratung steht Frau Schober vom Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck unter Tel.: 035265/51270 oder per Mail: rm@elbe-roeder.de zur Verfügung.

Ein paar Beispiele bereits geförderter Kleinprojekte finden Sie HIER.