Förderinhalt:
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden freiwillige Maßnahmen in drei Modulen gefördert:
Umstellung auf naturnahes Grünflächenmamagement
- Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindestens eine Maßnahme um)
Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:
- technische Ausstattung beschaffen
- naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu naturnahen Grünflächen aufwerten
- Personal aus- und weiterbilden lassen
Pflanzung von Bäumen
- Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindestens eine Maßnahme um)
- Straßenbäume pflanzen
- Einzelbäume pflanzen
- nachträglich Standorte optimieren, um Bestandsbäume zu erhalten
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
Schaffung von Naturoasen
- kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und qualifizieren
- Naturerfahrungsräume schaffen
- urbane Waldgärten schaffen
- urbane Wälder schaffen
- innerörtliche Kleingewässer renaturieren
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
Zuwendungsempfänger:
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine).
Förderhöhe:
Der Zuschuss beträgt
- 80 % der förderfähigen Kosten
- 90 % für finanzschwache Kommunen
Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul.
Fristen: Antragstellung möglich
Förderstelle: KfW Niederlassung Berlin
Auskünfte erteilt: KfW Tel.: 0800 539 9008
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