Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 [Teil B - Landesmittel]


Förderinhalt:
* Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen
* Fassadenbegrünung
* extensive Dachbegrünung (mind. 50 m²)
* Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich
   insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen

Zuwendungsempfänger: Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften in Kommunen mit mehr al 2.000 Einwohnern (zum Stichtag 30.11.2021)

Förderhöhe: förderfähige Gesamtausgaben nicht höher als 100.000 Euro; Fördersatz 80% (bei bes. finanzschwachen Kommunen 90%)

Fristen: Antragstellung möglich

Förderstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Auskünfte erteilt: Frau Kießling, Tel.: 0351- 4910-4222

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