Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 [Teil B - Landesmittel]


Förderinhalt:
* Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen
* Fassadenbegrünung
* extensive Dachbegrünung (mind. 50 m²)
* Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich
   insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen

Zuwendungsempfänger:
* kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
* gemeinnützige Organisationen
* anerkannte Religionsgemeinschaften
* Verbandskörperschaften
* Vereine
* Stiftungen
* Genossenschaften
* kleine und mittlere Unternehmen

Gefördert wird nur in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stichtag. 31. Dezember des Vorjahres der Antragstellung)

Förderhöhe:
investive Vorhaben ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
* Konzepte von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
* 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Fristen: Antragstellung möglich

Förderstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Auskünfte erteilt: Frau Kießling, Tel.: 0351- 4910-4222

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