Förderinhalt:
* Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen
* Fassadenbegrünung
* extensive Dachbegrünung (mind. 50 m²)
* Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich
insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen
Zuwendungsempfänger: Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften in Kommunen mit mehr al 2.000 Einwohnern (zum Stichtag 30.11.2021)
Förderhöhe: förderfähige Gesamtausgaben nicht höher als 100.000 Euro; Fördersatz 80% (bei bes. finanzschwachen Kommunen 90%)
Fristen: Antragstellung möglich
Förderstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Auskünfte erteilt: Frau Kießling, Tel.: 0351- 4910-4222