Förderinhalt:
* Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen
* Fassadenbegrünung
* extensive Dachbegrünung (mind. 50 m²)
* Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich
insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen
Zuwendungsempfänger:
* kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
* gemeinnützige Organisationen
* anerkannte Religionsgemeinschaften
* Verbandskörperschaften
* Vereine
* Stiftungen
* Genossenschaften
* kleine und mittlere Unternehmen
Gefördert wird nur in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stichtag. 31. Dezember des Vorjahres der Antragstellung)
Förderhöhe:
* investive Vorhaben ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
* Konzepte von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
* 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fristen: Antragstellung möglich
Förderstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Auskünfte erteilt: Frau Kießling, Tel.: 0351- 4910-4222