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Ergebnisse der Aufrufe zur Einreichung von Kleinprojekten im Elbe-Röder-Dreieck 2023

Vom 03.04.2023 bis 28.04.2023 liefen zwei Aufrufe zur Einreichung von Kleinprojekten im Bereich Dorfentwicklung. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Unserer Region standen dafür bereits zum vierten Mal insgesamt 150.000 Euro Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung.
Durchgeführt wurden zwei Aufrufe zur Umsetzung des LEADER-Ziels 2 unserer neuen LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2023 – 2027 („Sicherung einer hohen Wohn- und Lebensqualität durch den Erhalt und die innovative Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge“):
  Aufruf 01-2023-RB mit einem Budget von 75.000,00 Euro für Kommunen
  Aufruf 02-2023-RB mit einem Budget von 75.000,00 Euro für Vereine und Kirchgemeinden.
Für den Aufruf 1 wurden 10 Anträge aus 6 Kommunen des Elbe-Röder-Dreiecks eingereicht. Von Vereinen bzw. Kirchgemeinden gingen 27 Projektanträge für den Aufruf 2 beim Regionalmanagement ein.
Die Auswahl der geförderten Kleinprojekte hat unser Koordinierungskreis am 25.05.2023 vorgenommen. Zur Förderung ausgewählt wurden alle 10 Kleinprojekte der Kommunen sowie 16 Kleinprojekte von Vereinen und Kirchgemeinden.

Die zur Förderung ausgewählten Kleinprojekte sind:

Aufruf 1-2023 Kommunen

Aufruf 2-2023 Vereine und Kirchgemeinden

Der Umsetzungszeitraum für die Kleinprojekte läuft bis zum 30.10.2023. Der Elbe-Röder-Dreieck e.V. als Lokale Aktionsgruppe (LAG) kontrolliert dabei die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel. Der späteste Abrechnungszeitraum für die Kleinprojekte bei der LAG ist der 15.11.2023.

Download:
Auszahlungsantrag für Projektträger
Belegliste zum Auszahlungsantrag.