Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Aufruf zur Einreichung von Fördervorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES)

Der Verein Elbe-Röder-Dreieck e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 zur Einreichung von Fördervorhaben für das

                                           Handlungsfeld übergreifend

auf.

Nr. des Aufrufes: 11-2017-V

Starttermin: Dienstag, 02.05.2017

Einreichungstermin: bis spätestens Dienstag, 08.08.2017, 14.00 Uhr (Posteingang)

Einzureichen bei: Elbe-Röder-Dreieck e.V., TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz

Grundlagen:
- Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft – siehe unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES) (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans aus der LES: Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil der LES: Vorhabenauswahlkriterien LES Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 40.000 Euro

Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung über Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck, die zur Erreichung des Ziels „Überregionale Kooperationen befördern sowie Regions- und Vereinsstruktur weiter etablieren“ beitragen.
Die Förderrichtlinie ist unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck. Sie wurde der Übersicht und des Verständnisses wegen separat dargestellt. Sie regelt u.a. die Fördergegenstände, die Fördersätze und Fördergrenzen. Zudem werden verbindliche Regelungen durch die Präambel, die allgemeinen Kohärenzkriterien, die speziellen Mindestkriterien und Hinweise in den einzelnen Förderkapiteln A)-G), die zutreffenden Definitionen (Kapitel H) und die Kriterien zur regionalen Baukultur (Anlage 1) getroffen.

Vorhaben für folgende Entwicklungsziele des Handlungsfeldes bzw. Förderkapitel können eingereicht werden:

Entwicklungsziele     Priorität         Passende Förderkapitel mit Förderbedingungen  Beispiele für Fördervorhaben       
5. Konzeptioneller Dorfumbau3Kapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung
Kapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management
- Erstellung von Dorfumbauplänen (DUP)
- Qualifizierung bestehender Dorfentwicklungskonzepte zu DUP
- Gemeindeentwicklungskonzepte (GEK)
- Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit zur ländlichen Entwicklung

Einzureichende Unterlagen:

» für alle Vorhaben:
Datenblatt Fördervorhaben
Finanzierungsplan

» für Vorhaben nach Förderkapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

Hinweis: Das Antragsformular zur Richtlinie LEADER ist hier nicht mit eingestellt und ist nur nach erfolgreicher Vorhabenauswahl beim Landratsamt Meißen einzureichen.

→ Für alle Aufrufe geltende Festlegungen: HIER

Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung zur Vorhabenauswahl und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben trifft der Koordinierungskreis. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Elbe-Röder-Dreieck anhand von Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.

Termin der abschließenden Vorhabenauswahl im Koordinierungskreis: Donnerstag, 09.09.2017

Spätestens bis zum 30.10.2017 muss ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Meißen, Amt für Forst und Kreisentwicklung, SG Ländliche Entwicklung, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain) gestellt sein.

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und den einzureichenden Unterlagen: Elbe-Röder-Dreieck e.V. / Regionalmanagement, TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Ansprechpartner: Frau Anja Schober, Frau Petra Vetter, Telefon: 035265 / 51270, 51203, E-Mail: rm@elbe-roeder.de.