Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Aufruf zur Einreichung von Fördervorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES)

 

Der Verein Elbe-Röder-Dreieck e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 zur Einreichung von Fördervorhaben für das

                                                   Handlungsfeld Generationen 2.0

auf.

Nr. des Aufrufes: 08-2017-II

Starttermin: Dienstag, 02.05.2017

Einreichungstermin: bis spätestens Dienstag, 08.08.2017, 14.00 Uhr (Posteingang)

Einzureichen bei: Elbe-Röder-Dreieck e.V., TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz

Grundlagen:
- Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft – siehe unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES) (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans aus der LES: Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil der LES: Vorhabenauswahlkriterien LES Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 480.000 Euro

Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung über Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck, die zur Erreichung des Ziels „Förderung des arbeitsplatznahen Wohnstandortes in ländlicher Umgebung und demografiegerechter Dorfumbau“ beitragen.
Die Förderrichtlinie ist unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck. Sie wurde der Übersicht und des Verständnisses wegen separat dargestellt. Sie regelt u.a. die Fördergegenstände, die Fördersätze und Fördergrenzen. Zudem werden verbindliche Regelungen durch die Präambel, die allgemeinen Kohärenzkriterien, die speziellen Mindestkriterien und Hinweise in den einzelnen Förderkapiteln A)-G), die zutreffenden Definitionen (Kapitel H) und die Kriterien zur regionalen Baukultur (Anlage 1) getroffen.

Vorhaben für folgende Entwicklungsziele des Handlungsfeldes Generationen 2.0 bzw. Förderkapitel können eingereicht werden:

EntwicklungszielePriorität Passende Förderkapitel mit Förderbedingungen   Beispiele für Fördervorhaben      
1. Wohnraumsituation den regionalen und demografischen Bedürfnissen anpassen1Kapitel B): Kooperationen
Kapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung
Kapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management
- Umnutzung eines leerstehenden ländlichen Gebäudes als Hauptwohnsitz
- Wiedernutzung eines leerstehenden Bauernhauses
für eine junge Familie
- Vorhaben zum Barriereabbau in bestehendem, eigengenutztem Wohnraum
- Bedarfs- und Entwicklungsstudien
2. Jugend für die Region motivieren1Kapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung
Kapitel B): Kooperationen Kapitel F): Infrastruktur
Kapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management
- Neubau eines Spielplatzes
- Neubau von Freizeitsportanlagen im öffentlichen Raum
- Bedarfs- und Entwicklungsstudien
3. Vereinsleben und Ehrenamt erhalten und unterstützen2Kapitel B): Kooperationen
Kapitel C): Qualifizierung / Kompetenzvermittlungen
Kapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung
- Vernetzung von Vereinen in der Region
- Qualifizierung von ehrenamtlichen Akteuren
- Außensanierung von Kirchen
4. Grundversorgung und sozio-kulturelle Einrichtungen stärken3Kapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung
Kapitel B): Kooperationen
Kapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung
Kapitel F): Infrastruktur
- Regionsbezogene Informationsvermittlung über Veranstaltungen
- Umnutzung ländlicher Gebäude zur Grundversorgung
- Schaffung oder Erhalt von Vereinsanlagen
- Neu- und Ausbau innerörtlicher Plätze
- Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Schulsportanlagen

Einzureichende Unterlagen:

» für alle Vorhaben:
• Datenblatt Fördervorhaben
• Finanzierungsplan

» für Vorhaben nach Förderkapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel B): Kooperationen:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel C): Qualifizierung / Kompetenzvermittlungen:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.7 – investive private Vorhaben mit nicht wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. Um- oder Wiedernutzung zum Wohnen) – der RL LEADER oder
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.1 – gewerbliche Wirtschaft – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel F): Infrastruktur:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.2 – Technische Infrastruktur – der RL LEADER oder
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.3 – Daseinsvorsorge Infrastruktur – der RL LEADER oder
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.5 – Kultur Infrastruktur – der RL LEADER oder
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.6 – Bildungsinfrastruktur – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» zusätzlich für Unternehmen als Antragsteller:
• Anlage – Erklärung des Antragstellers zu Voraussetzungen der Beihilfe-Freistellung
• Anlage – Angaben zum Antragsteller bei Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV
• Anlage - De-minimis-Erklärung des Begünstigten nach den EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen

→ Hinweis: Das Antragsformular zur Richtlinie LEADER ist hier nicht mit eingestellt und ist nur nach erfolgreicher Vorhabenauswahl beim Landratsamt Meißen einzureichen.

→ Für alle Aufrufe geltende Festlegungen: HIER

Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung zur Vorhabenauswahl und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben trifft der Koordinierungskreis. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Elbe-Röder-Dreieck anhand von Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.

Termin der abschließenden Vorhabenauswahl im Koordinierungskreis: Donnerstag, 07.09.2017

Spätestens bis zum 30.10.2017 muss ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Meißen, Amt für Forst und Kreisentwicklung, SG Ländliche Entwicklung, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain) gestellt sein.

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und den einzureichenden Unterlagen: Elbe-Röder-Dreieck e.V. / Regionalmanagement, TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Ansprechpartner: Frau Anja Schober, Frau Petra Vetter, Telefon: 035265 / 51270, 51203, E-Mail: rm@elbe-roeder.de.