Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Teilnahmebedingungen im Pflanzwettbewerb 1.000 Sträucher für das Elbe-Röder-Dreieck!


Die Pflanzung muss im Gebiet des Elbe-Röder-Dreiecks stattfinden.
Der Antragsteller kann seinen Sitz auch außerhalb des Elbe-Röder-Dreiecks haben.
Pro Antragsteller darf maximal ein Bewerbungsformular eingereicht werden.

Die Sträucher werden ab dem 18. April 2026 als wurzelnackte Ware vom Elbe-Röder-Dreieck e.V. in Glaubitz zur Verfügung gestellt,
vorkonfektioniert je nach Angaben des Antragstellers in der Bewerbungsmaske.
Die Sträucher stammen aus einer regionalen Forstbaumschule.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Arten aus der veröffentlichten Sortenliste.

Im Falle von Pflanzungen in der freien Landschaft dürfen nur als gebietseigenes Pflanzgut ausgewiesene Sträucher gepflanzt werden.
Im Falle von Pflanzungen an Kinderspielplätzen werden in Bezug auf Bewehrung und Giftigkeit nur unbedenkliche Arten ausgegeben.

Der Bewerbungsstart ist der 15. März 2026.
Die Förderzusagen erfolgen nach Prüfung fortlaufend bis die Gesamtzahl von 1.000 Sträucher erreicht wurde.
Mit der Förderzusage erhalten die Preisträger ein Hinweisblatt zur Pflanzung und Pflege von Sträuchern. 
Nach erfolgter Pflanzung bitten wir die Antragsteller um Einsendung eines Fotos von der Pflanzung, gern mit bei der Pflanzung beteiligten Personen.
Die eingesendeten Fotos dürfen zur Öffentlichkeitsarbeit des Elbe-Röder-Dreieck e.V. auf der Homepage, in der Presse und für Social Media verwendet werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Bei Ausfall von Pflanzen können keine Ersatzansprüche an das Elbe-Röder-Dreieck e.V. gestellt werden.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den Gehölzpflanzungen wird seitens des Elbe-Röder-Dreieck e.V. ausgeschlossen.