Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Teilnahmebedingungen

Die Pflanzung muss im Gebiet des Elbe-Röder-Dreiecks stattfinden. Der Antragsteller kann seinen Sitz auch außerhalb des Elbe-Röder-Dreiecks haben.
Die Pflanzung darf noch nicht stattgefunden haben.
Die Bäume sind über regionale Baumschulen zu erwerben. Als regional gelten dabei der Landkreis Meißen bzw. die angrenzenden Landkreise in Sachsen bzw. Brandenburg.  
Im Falle von Pflanzungen in der freien Landschaft dürfen nur als gebietseigenes Pflanzgut ausgewiesene Bäume gepflanzt werden.

In der Kategorie #Streuobst wird die Pflanzung von max. 5 hochstämmiger Obstbäumen in alten Sorten gefördert. Die Obstbäume müssen bei der Pflanzung einen mittleren Stammumfang von mindestens 7 cm und einen Kronenansatz bei mind. 1,80 m Stammhöhe aufweisen.
in der Kategorie #Park/Allee wird die die Pflanzung von max. 3 Bäumen in öffentlich zugänglichen Gärten und Parkanlagen, in der Kategorie #Hofbaum wird die Pflanzung von bis zu 2 Laubbäumen auf Höfen oder an Hofeinfahrten mit jeweils 150 € je Baum gefördert. 
Die Bäume müssen Hochstämme sein (Kronenansatz bei mind. 1,80 m) und bei der Pflanzung einen mittleren Stammumfang von mind. 8 cm aufweisen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, die Bäume fachgerecht zu pflanzen und mit dem erforderlichen Baumschutz zu versehen sowie den Baum in der Anwuchsphase regelmäßig zu wässern und zu pflegen.  

Der Bewerbungsstart ist der 1.September 2024. Die Förderzusagen erfolgen nach Prüfung fortlaufend bis zum 31. Oktober 2024 bzw. bis die Gesamtzahl von 100 Bäumen erreicht wurde.
Mit der Förderzusage erhalten die Preisträger ein Auszahlungsformular. Nach erfolgter Pflanzung können die Preisträger anhand des eingereichten Auszahlungsformulars, einer Kopie der Baumschulrechnung und eines Fotos von den gepflanzten Bäumen die nachgewiesenen Kosten für Bäume und das notwendige Pflanzmaterial gefördert bekommen. Die maximale Förderung beträgt in der Kategorie #Streuobst 50 € pro Baum, und in der Kategorie #Park/Allee 100 € pro Baum und in der Kategorie #Hofbaum 150 €. Weitere mit der Baumpflanzung verbundenen Kosten können nicht erstattet werden. Das eingereichte Foto kann zur Öffentlichkeitsarbeit des Elbe-Röder-Dreieck e.V. verwendet werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Pflanzungen können nicht gefördert werden.
Pro Antragsteller darf maximal ein Teilnahmeformular eingereicht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den Baumpflanzungen wird seitens des Elbe-Röder-Dreiecks ausgeschlossen.


Der Wettbewerb wird freundlicherweise unterstützt von: