Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Teilnahmebedingungen

Der Garten muss im Gebiet des Elbe-Röder-Dreiecks liegen.  
In der Kategorie #Vorgärten werden Privatgärten prämiert, die an Wohngebäuden liegen und eine Fläche von maximal 500 m² besitzen.
In der Kategorie #Hausgärten werden Privatgärten prämiert, die an Wohngebäuden liegen und eine Fläche größer als 500 m² besitzen.
In der Kategorie #Schul- und Kitagärten werden Gärten und Freiflächen, die in Grundstücken von Schulen und Kindertageseinrichtungen liegen, prämiert.
Gärten, die nicht auf Wohngrundstücken liegen, können leider nicht berücksichtigt werden. Kleingärten in Gartenanlagen oder Sparten sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Bewerbung ist über die Homepage des Elbe-Röder-Dreiecks einzureichen. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2023. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bewerbungen werden geprüft und von einer Jury nach Auswahlkriterien bewertet. Die Preisträger werden im  September 2023 über das Ergebnis informiert.

Pro Antragsteller darf maximal eine Bewerbung eingereicht werden. Das Elbe-Röder-Dreieck behält sich die Änderung der eingetragenen Kategorie vor.
Die mit der Bewerbung eingereichten Fotos können zur Öffentlichkeitsarbeit des Elbe-Röder-Dreieck e.V. verwendet werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb wird seitens des Elbe-Röder-Dreieck e.V. ausgeschlossen.