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Förderung für Kleinprojekte

Demnächst wieder Antragstellung möglich

Voraussichtlich ab 27.03.2023 können Kommunen, Vereine und Kirchgemeinden wieder Fördermittel für Kleinprojekte mit Gesamtkosten von max. 20.000 Euro beantragen und einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent erhalten.
Anträge können beispielsweise gestellt werden für:
- die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen
- die Erhaltung und den Ausbau von dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen
- die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Vereinsanlagen
- die Ausstattung von Vereinsräumen
- die Anschaffung von PC-Technik und Maschinen oder
- die Gestaltung von Ausstellungen.
Die Kleinprojektanträge müssen bis zum 28.04.2023 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Kleinprojekte trifft der Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck.
Umsetzungszeitraum für die Kleinprojekte ist vom 01.06.2023 bis 30.10.2023. Die Antragsteller müssen die Kleinprojekte zunächst vorfinanzieren. Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt bis Ende 2023.
Die Aufrufe und Antragsformulare finden Sie HIER ab 27.03.2023.

Für Rückfragen und Beratung steht Frau Schober vom Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck unter Tel.: 035265/51270 oder per Mail: rm@elbe-roeder.de zur Verfügung.