Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Aufruf zur Einreichung von Fördervorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES)

Der Verein Elbe-Röder-Dreieck e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 zur Einreichung von Fördervorhaben für den Bereich

  Fischereiwirtschaft / Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturwirtschaftsgebieten

auf.

Nr. des Aufrufes: 12-2017-FLAG

Starttermin: Dienstag, 02.05.2017

Einreichungstermin: bis spätestens Dienstag, 08.08.2017, 14.00 Uhr (Posteingang)

Einzureichen bei: Elbe-Röder-Dreieck e.V., TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 200.000 Euro

Grundlagen:
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Aquakultur und der Fischerei (Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei – RL AuF/2016) – siehe auch unter www.sab.sachsen.de/AuF2016
- LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES) (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil der LES: Aktionsplan (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil der LES: Vorhabenauswahlkriterien LES Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)

Inhalt des Aufrufes:
Das LEADER-Gebiet Elbe-Röder-Dreieck wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als Aquakulturwirtschaftsgebiet und Lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG) bestätigt. Eingereichte Fördervorhaben müssen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES) dienen und darüber hinaus mindestens eine Zielsetzungen entsprechend der Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei – RL AuF/2016, Punkt 2.7. Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturwirtschaftsgebieten, verfolgen.

Fördervorhaben zur Umsetzung von folgenden Entwicklungszielen der LES Elbe-Röder-Dreieck können eingereicht werden:

für Handlungsfeld [I]: Wirtschaft und Bildung 2.0: 

Entwicklungsziel  Maßnahme           
Beispiele für Fördervorhaben  
1. Regionale Kreisläufe entwickeln, Wertschöpfungsketten verbessern- M1: Regionale Produktpalette entwickeln und Herkunftssiegel als regionales Zeugnis einführen
- M2: Regionale Kreisläufe stärken, Regionalmärkte und Direktvermarktung
- Aufbau von Direktvermarkter-verbünden
- Aufbau einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen regionalen Produzenten und der Gastronomie
2. Informationslandschaft über Wirtschaft und Region verbessern- M1: Regionsbezogene Bildungs- und Informations-angebote schaffen
- M3: Image der Wirtschaftsregion verbessern
- Durchführung von Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Infoveranstaltungen)
- E
ntwicklung neuer Medien
3. Aus- und Weiterbildung unterstützen / Fachkräftesituation verbessern- M1: berufsorientierte Lehrausbildung, Ausbildungsbetreuung, Nachqualifizierung unterstützen
- M2: Teamtrainingsangebote für Schulklassen und Vereine
- Schulungsangebote für Schulklassen, Projekttage
- Betrieblich bedingte Investitionen bei Existenzgründungen
4. Förderung klein- und mittelständischer Unternehmen- M1: Unternehmens-kooperationen und junge Unternehmen unterstützen
- M4: bauliche Erweiterungen von Unternehmen bzw. deren Ausstattung
- Aufbau, Fortführung oder Unterstützung von Kooperationen
- Umnutzung eines leerstehenden ländlichen Gebäudes für eine wirtschaftliche Nutzung
- Sanierung der Außenhülle + Ausstattung von Fischerei-betrieben

für Handlungsfeld [III]: Natur und Landschaft:

Entwicklungsziel     Maßnahme      Beispiele für Fördervorhaben             
2. Hochwasserprävention und Gewässerrenaturierung     
forcieren
- M2: Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und                   
Stillgewässern befördern
- Teichsanierungsvorhaben
- Gewässersaumbepflanzungen                                                                    
4. Landschaftserleben angemessen und modern ermöglichen- M1: Technische Informations-angebote in der Region erhöhen- Vorhaben zur Schaffung öffentlich zugänglicher, ergänzender Infrastruktureinrichtungen
- Vorhaben zur Besucherlenkung und Information

für Handlungsfeld [IV]: Tourismus und Naherholung 2.0:

Entwicklungsziel        Maßnahme             Beispiele für Fördervorhaben                
1. Region für Tagestourismus qualifizieren und Angebote für Nah- und Feierabenderholung erweitern- M2: touristische Angebote unterstützen, vorhandene Einrichtungen qualitativ befördern, Freiflächen und Parkanlagen erhalten und entwickeln- Ergänzung vorhandener Angebote an touristischen Routen, u.a. durch Aussichts-plattformen und Infotafeln

Förderbedingungen:

Art der Förderung: nicht rückzahlbare Zuwendung

Zuschusshöhe: grundsätzlich bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
Die Förderung erfolgt auf die förderfähige Gesamtsumme; bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern gehört die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten. Ein erhöhter Fördersatz zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben kann bei Erfüllung eines der folgenden Kriterien und wenn die Ergebnisse des Vorhabens öffentlich zugänglich gemacht werden, zur Anwendung kommen:
- das Vorhaben ist von kollektivem Interesse,
- das Vorhaben hat einen kollektiven Zuwendungsempfänger oder
- das Vorhaben weist einen innovativen Aspekt auf.

Wer wird gefördert:
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Einzureichende Unterlagen:

» Datenblatt

» Vorhabenbeschreibung mit Lageplan / Übersichtsplan

» Geschäftsplan / Unternehmenskonzept / Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre

» detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen

» drei vergleichbare Kostenangebote für das geplante Vorhaben

» Bestätigung zur Absicherung der Gesamtfinanzierung (z.B. Kreditbereitschaftserklärung/-vertrag, Antrags-/ Bescheidkopie weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen, Kontoauszug bei Eigen-/ Barmitteleinsatz)

» bei Investitionen < 100.000 Euro: letzter vorliegender steuerlicher Jahresabschluss //Einnahmen-Überschuss-Rechnung

» bei Investitionen > 100.000 Euro: die 2 letzten vorliegenden Jahresabschlüsse

» bei Neugründung im Aquakultursektor:
Nachweis angemessener Berufsqualifikation, den Geschäftsplan, einen unabhängigen positiven Vermarktungsbericht
• bei Investitionen > 50.000 Euro: Durchführbarkeitsstudie einschließlich Umweltprüfung

» bei Investitionskosten > 50.000 Euro: Wirtschaftlichkeitsberechnung mit plausibler Begründung zur nachhaltigen Erreichbarkeit der unterstellten Absatzmengen

» bei Bauvorhaben:
• Baupläne bzw. Bauantragsunterlagen
• bau-, wasser-, immissions-, umweltschutzrechtliche und sonstige erforderliche Genehmigungen
• Grundbuchauszug bzw. Miet-/ Pachtvertrag
• detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzung nach DIN 276

» Gesellschaftsvertrag/Satzung sowie entsprechender aktueller Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregisterauszug bzw. Gewerbe-/Betriebsgenehmigung mit Nachweis der Unternehmenstätigkeit in Sachsen

» bei touristischen Vorhaben: Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie des Tourismusverbandes Sächsisches Elbland e.V.

» Zuwendungsempfänger, deren Teichflächen in das Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AuNaP) einbezogen sind (Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft, naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung), müssen den Einklang ihres Vorhabens mit den Vorgaben der Naturschutzbehörde nachweisen.

Vorhabenauswahl:

Die Entscheidung zur Vorhabenauswahl und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben trifft der Koordinierungskreis. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Elbe-Röder-Dreieck anhand von Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.

Termin der abschließenden Vorhabenauswahl im Koordinierungskreis: Donnerstag, 07.09.2017

Spätestens bis zum 30.10.2017 muss ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank) gestellt sein.

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und den einzureichenden Unterlagen: Elbe-Röder-Dreieck e.V. / Regionalmanagement, TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Ansprechpartner: Frau Anja Schober, Frau Petra Vetter, Telefon: 035265 / 51270, 51203, E-Mail: rm@elbe-roeder.de.