Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Aufruf zur Einreichung von Fördervorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES)

Der Verein Elbe-Röder-Dreieck e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 zur Einreichung von Fördervorhaben für das

                                          Handlungsfeld Natur und Landschaft      

auf.

Nr. des Aufrufes: 09-2017-III

Starttermin: Dienstag, 02.05.2017

Einreichungstermin: bis spätestens Dienstag, 08.08.2017, 14.00 Uhr (Posteingang)

Einzureichen bei: Elbe-Röder-Dreieck e.V., TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz

Grundlagen:
- Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft – siehe unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck 2014 – 2020 (LES) (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans aus der LES: Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)
- als unmittelbarer Bestandteil der LES: Vorhabenauswahlkriterien LES Elbe-Röder-Dreieck (Stand: 08.07.2016)

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 160.000 Euro

Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung über Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie 2014-2020 zur Entwicklung der Region Elbe-Röder-Dreieck, die zur Erreichung des Ziels „Ökologischen Wert der Landschaft steigern, Hochwasserprävention und Gewässermanagement forcieren“ beitragen.
Die Förderrichtlinie ist unmittelbarer Bestandteil des Aktionsplans der LEADER-Entwicklungsstrategie Elbe-Röder-Dreieck. Sie wurde der Übersicht und des Verständnisses wegen separat dargestellt. Sie regelt u.a. die Fördergegenstände, die Fördersätze und Fördergrenzen. Zudem werden verbindliche Regelungen durch die Präambel, die allgemeinen Kohärenzkriterien, die speziellen Mindestkriterien und Hinweise in den einzelnen Förderkapiteln A)-G), die zutreffenden Definitionen (Kapitel H) und die Kriterien zur regionalen Baukultur (Anlage 1) getroffen.

Vorhaben für folgende Entwicklungsziele des Handlungsfeldes Natur und Landschaft bzw. Förderkapitel können eingereicht werden:

Entwicklungsziele    Priorität        Passende Förderkapitel mit Förderbedingungen     Beispiele für Fördervorhaben          
1. Koordinative Stelle für Maßnahmen in Natur und Landschaft einrichten2 Kapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung - Bildungsprojekte und Veranstaltungen zu Naturschutz und Umweltbildung
2. Hochwasserprävention und Gewässer-renaturierung forcieren 2Kapitel E): Landschaftsökologische Maßnahmen
Kapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management
- Vorhaben zum Schutz von Ortslagen vor wild abfließendem Wasser
- Sanierung von Teichen
- Gestaltung von Gewässerrandstreifen
- Hochwasserschutzkonzepte
3. Ökologische Strukturen im Offenland vermehren 3Kapitel B): Kooperationen
Kapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung
Kapitel E): Landschaftsökologische Maßnahmen
Kapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management
- landschaftspflegerische Vorhaben außerhalb geschützter Landschaftsteile
- Pflanzungen
- Ergänzung oder Neuanlage von Streuobstwiesen
- Abbruch baulicher Anlagen in Ortslagen
4. Landschaftserleben angemessen und modern ermöglichen3Kapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung
Kapitel F): Infrastruktur
- Schaffung öffentlich zugänglicher Infrastruktur zur Besucherlenkung und Information
- Öffentlichkeitsarbeit zu Naturschutz und Umweltbildung


Einzureichende Unterlagen:

» für alle Vorhaben:
Datenblatt Fördervorhaben
Finanzierungsplan

» für Vorhaben nach Förderkapitel A): Regionsbezogene Informationsvermittlung:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel B): Kooperationen:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel D): Bauvorhaben, Ausstattung:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.8 – Siedlungsstruktur und Ökologie – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel E): Landschaftsökologische Maßnahmen:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.8 – Siedlungsstruktur und Ökologie – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel F): Infrastruktur:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.4 – Freizeit Infrastruktur – der RL LEADER

» für Vorhaben nach Förderkapitel G): Planungen, Konzepte, Studien, Management:
• Unterlagen entsprechend Anlage 2.9 – nicht investive-Vorhaben – der RL LEADER

» zusätzlich für Unternehmen als Antragsteller:
• Anlage – Erklärung des Antragstellers zu Voraussetzungen der Beihilfe-Freistellung
• Anlage - Angaben zum Antragsteller bei Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV
• Anlage - De-minimis-Erklärung des Begünstigten nach den EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen

Hinweis: Das Antragsformular zur Richtlinie LEADER ist hier nicht mit eingestellt und ist nur nach erfolgreicher Vorhabenauswahl beim Landratsamt Meißen einzureichen.

Für alle Aufrufe geltende Festlegungen: HIER

Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung zur Vorhabenauswahl und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben trifft der Koordinierungskreis. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Elbe-Röder-Dreieck anhand von Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.

Termin der abschließenden Vorhabenauswahl im Koordinierungskreis: Donnerstag, 06.04.2017

Spätestens bis zum 31.05.2017 muss ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Meißen, Amt für Forst und Kreisentwicklung, SG Ländliche Entwicklung, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain) gestellt sein.

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und den einzureichenden Unterlagen: Elbe-Röder-Dreieck e.V. / Regionalmanagement, TGZ Glaubitz, Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Ansprechpartner: Frau Anja Schober, Frau Petra Vetter, Telefon: 035265 / 51270, 51203, E-Mail: rm@elbe-roeder.de.